| Beitrag 35 – BEWERTUNG UND ÜBERPRÜFUNG
Die Konferenz der Vertragsparteien, die als Tagung der Vertragsparteien dieses Protokolls dient, übernimmt die Aufgabe, fünf Jahre nach Inkrafttreten dieses Protokolls und danach mindestens alle fünf Jahre, eine Bewertung der Wirksamkeit des Protokolls, einschließlich einer Bewertung seiner Verfahren und Anhänge.
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