Kommentare von PRRI auf dem Dokument "Elemente einer Rahmen für begriffliche Klarheit zur sozioökonomischen Erwägungen", ref: CBD-Benachrichtigung 2015-029. 31 März 2015.
Allgemeine Bemerkungen
Die Artikel 16 und 19 der Mutter Konvention des Protokolls von Cartagena über die biologische Sicherheit (CPB), das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD), unterstreichen, dass der Zugang zu und die Übertragung der Biotechnologie sind für die Erreichung der Ziele des Übereinkommens.
Die AIA Verfahren des CPB gibt Parteien, die noch nicht einer inländischen Rechtsrahmen für die biologische Sicherheit erlassen haben, ein Werkzeug, um fundierte Entscheidungen über die Einfuhr von LVO zu machen, wodurch der Technologietransfer in den Artikeln genannt erleichtern 16 und 19 der CBD.
In Bezug auf sozioökonomische Erwägungen bei der Entscheidungsfindung im Rahmen der AIA Verfahren: Gerade wegen des erwarteten sozioökonomischen Nutzens für Landwirte und Verbraucher widmen viele öffentliche Forscher ihre Karriere der Forschung in der modernen Biotechnologie.
PRRI fordert daher die Entscheidungsträger halten sich die Aktualisierung der neuesten Informationen über die sozioökonomischen Auswirkungen dieser Technologie.
PRRI fordert außerdem alle Beteiligten auf, sich der eigentliche Text des Artikels bleiben 26:
- Beitrag 26 bezieht sich auf die Entscheidungsfindung, nicht auf die Risikobewertung.
- Beitrag 26 bezieht sich "können berücksichtigen", D. h.. Diese Bestimmung bezieht sich auf eine Möglichkeit der Parteien, keine Verpflichtung.
- Beitrag 26 bezieht sich "Einklang mit ihren internationalen Verpflichtungen". Eine dieser Verpflichtungen kann im SPS-Übereinkommen gefunden werden, was eine wissenschaftliche Grundlage für Entscheidungen.
- Beitrag 26 bezieht sich "sozioökonomischen Überlegungen entstehen von den Auswirkungen der LVO auf die Erhaltung (usw.).....". Diese Formulierung unterstreicht die Notwendigkeit einer wissenschaftlichen Grundlage für Entscheidungen. Weiter, Artikel 26 verwendet der neutrale Begriff "Auswirkungen" und nicht - wie im Rest des Protokolls - die Laufzeit mögliche schädliche Auswirkungen. Die explizite Verwendung des Begriffs "Auswirkungen" ist bedeutsam,, da sie sowohl nützlich als auch negative Auswirkungen abdeckt.
Besondere Bemerkungen zu dem Dokument (Text aus dem Anhang zitiert wird kursiv dargestellt).
Ziel
Das erklärte Ziel in der Anlage bezieht sich auf "Um Parteien zu unterstützen, um Klarheit bei der Berücksichtigung sozioökonomischer Überlegungen in den Entscheidungsprozess über lebende veränderte Organismen zu erreichen, durch Identifizierung und Bewertung ihrer potenziellen sozioökonomischen Auswirkungen, in Übereinstimmung mit dem Zweck und dem Umfang des Protokolls. "
Kommentar: Dieser Text lenkt in wesentlichen Punkten von der Wortlaut von Artikel 26 der CPB:
- Beitrag 26 von der CPB bezieht sich auf Entscheidungen über die Einfuhr und nicht auf Entscheidungen über lebende veränderte Organismen ",
- Beitrag 26 von der CPB bezieht sich auf "sozioökonomischen Überlegungen entstehen von den Auswirkungen der LVO auf die Erhaltung einer nachhaltigen Nutzung der Biodiversität (usw.)... .. "Und nicht für die sozioökonomische Überlegungen von LVO.
- Im Gegensatz zu dem Text des Anhangs, Artikel 26 gilt nicht für "potenziell" Auswirkungen beziehen, aber zu "Auswirkungen".
Vorschlag: PRRI berät Begriff das Ziel des Papiers in einer Weise, die im Einklang mit der CPB ist, z.B.: "Klarheit in der Einnahme in der Entscheidungsprozess bei der Einfuhr von LVO Berücksichtigung der sozioökonomischen Überlegungen, die sich aus den Auswirkungen der LVO auf die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt zu erreichen, in Übereinstimmung mit dem Zweck und dem Umfang des Protokolls. "
Allgemeine Grundsätze
- Absatz 1 Artikel 26 sieht vor, dass Vertragsparteien können sozioökonomische Überlegungen in Entscheidungen über lebende veränderte Organismen zu nehmen.
Kommentar: siehe oben.
Textvorschlag: "Absatz 1 Artikel 26 sieht vor, dass Vertragsparteien können sozioökonomische Überlegungen, die sich aus den Auswirkungen der LVO auf die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt zu nehmen, Berücksichtigung bei der Entscheidungsfindung bei der Einfuhr von lebenden veränderten Organismen.
- Berücksichtigung sozioökonomischer Überlegungen bei der Entscheidungsfindung über das Leben verändert Organismen, sollte im Einklang mit den einschlägigen internationalen Verpflichtungen zu sein, die Handel einschließen Vereinbarungen, Umweltabkommen und Menschenrechtsabkommen.
Textvorschlag: "Absatz 1 Artikel 26 sieht vor, dass in diesem Zusammenhang unter sozioökonomische Überlegungen berücksichtigen sollten mit den einschlägigen internationalen Verpflichtungen zu sein, die die Verpflichtung, in der Biotechnologie Transfer engagieren sind als in den Artikeln 16 und 19 der Mutter Konvention CBD, sowie die einschlägigen Verpflichtungen in Handelsabkommen, Umweltabkommen, Menschenrechtsabkommen, Forschungsabkommen.
- Berücksichtigung sozioökonomischer Überlegungen bei der Entscheidungsfindung über das Leben verändert Organismen, sollte im Einklang mit den bestehenden nationalen rechtlichen Rahmenbedingungen und Politiken sein.
Kommentar: Die Verwendung von normativen Begriffe wie "sollte" nicht im Einklang mit dem Ziel, konzeptionelle Klarheit über einen Artikel, die nicht präskriptiv.
Textvorschlag: "Unter sozioökonomischen Überlegungen in die Entscheidungsfindung sollte im Einklang mit den bestehenden nationalen rechtlichen Rahmenbedingungen und kann Berücksichtigung der nationalen Politiken, wie Politik auf die landwirtschaftliche Forschung und Produktion.
- Bei Einnahme von sozioökonomischen Aspekten Rechnung, Die Vertragsparteien sollten ihre lokale betrachten, national und regionalen Gegebenheiten, kulturelle Praktiken, Prioritäten und Bedürfnisse, insbesondere diejenigen im Zusammenhang mit der Wert der biologischen Vielfalt auf indigene und lokale Gemeinschaften.
Kommentar: Die Verwendung von normativen Begriffe wie "sollte" nicht im Einklang mit dem Ziel, konzeptionelle Klarheit über einem CPB Artikel, die nicht präskriptiv.
Textvorschlag: " Bei Einnahme von sozioökonomischen Überlegungen in diesem Zusammenhang, Die Vertragsparteien können ihre lokalen betrachten, national, und regionalen Gegebenheiten, kulturelle Praktiken, Prioritäten und Bedürfnisse, insbesondere auf den Wert der biologischen Vielfalt zu indigenen und lokalen Gemeinschaften zusammen. "
- Berücksichtigung sozioökonomischer Überlegungen bei der Entscheidungsfindung über das Leben verändert Organismen, sollte klar sein,, transparent, und nicht diskriminierenden.
Textvorschlag: "Unter sozioökonomischen Überlegungen in diesem Zusammenhang sollte klar sein,, transparent, und nicht diskriminierenden.
- Gesundheitsfragen, die sich aus Auswirkungen lebender veränderter Organismen auf die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt sollte auch Teil der sozio-ökonomischen Überlegungen, sofern sie nicht bereits in der Risikobewertung.
Kommentar: Die Verwendung von normativen Begriffe wie "sollte" nicht im Einklang mit dem Ziel, konzeptionelle Klarheit über einem CPB Artikel, die nicht präskriptiv. Weiter, ein Beispiel kann zur Klärung dieses Punktes.
Textvorschlag: "Gesundheitsfragen, die sich aus Auswirkungen lebender veränderter Organismen auf die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt, wie beispielsweise Auswirkungen auf die Gesundheit zu reduzieren Pestizidverwendung, kann auch Teil der sozio-ökonomischen Überlegungen, sofern sie nicht bereits in der Risikobewertung. "
- Eine Situation der Unsicherheit oder unzureichende Informationen über die sozioökonomischen Auswirkungen sollte nicht verhindern, sozioökonomischen Überlegungen aus, die berücksichtigt bei der Entscheidungsfindung.
Kommentar: Beitrag 26 nicht der sozioökonomischen Auswirkungen zu sprechen. Mehr im Allgemeinen, dieser Punkt ist unklar und wird am besten gelöscht.
- Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt stützt sich auf eine Vielzahl von Elementen, einschließlich sozioökonomischer diejenigen, das unterstützt die Anwendung von Nachhaltigkeitsprinzipien.
Kommentar: Dieser Punkt besteht aus zwei Aussagen, die beides zutrifft, aber die Verbindung von dem verwirrend, weil es unklar ist, worauf sich das Wort "welches" bezieht. Außerdem, da Artikel 16 der CBD ausdrücklich, dass der Zugang zu und die Übertragung der Biotechnologie ist für die Erreichung der Ziele des Übereinkommens, Es wird wichtig sein, dass in diesem Punkt zu reflektieren.
Textvorschlag: "Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt stützt sich auf eine Vielzahl von Elementen, einschließlich des Zugangs zu und der Transfer von Biotechnologie, und sozio-ökonomische Elemente. In diesem Zusammenhang, die Anwendung von Nachhaltigkeitsprinzipien ist sehr zu empfehlen.
- Planung und Durchführung von Risikobewertungen und Berücksichtigung sozioökonomischer Überlegungen komplementär im Entscheidungsprozess sein.
Kommentar: die aktuelle Formulierung kann, dass sozioökonomische Überlegungen missverstanden werden sind Teil der Risikobewertung.
Textvorschlag: "Planung und Durchführung von Risikobewertungen und unter sozioökonomischen Überlegungen in den Entscheidungsprozess können sich ergänzen."
- Die Beteiligung und Konsultation der Öffentlichkeit ist Teil des sozioökonomischen Prozesses Überlegungen Rechnung.
Kommentar: Die Verwendung von präskriptiven Phrasen steht im Widerspruch zu dem Ziel, konzeptionelle Klarheit über einen CPB-Artikel zu schaffen, der nicht präskriptiv ist.
Textvorschlag: "Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Konsultation kann ein Teil der Prozess der Übernahme der sozioökonomischen Überlegungen Rechnung zu bilden."
Methodische Überlegungen
Kommentar: kurz erklären, dass in diesem Abschnitt bezieht sich auf Methoden zur Adresse sozioökonomischen
Überlegungen.
Kommentare zu den einzelnen Punkte können dann gegeben, wenn Stoffe hinzugefügt wurden werden, wie in dem vorherigen Abschnitt.