Nach Ansicht von Generalanwalt Bobek, Organismen, die durch Mutagenese erhalten sind, allgemein gesagt, von den Verpflichtungen ausgenommen in der genetisch veränderten Organismen Richtlinie.

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Gerichtshof der Europäischen Union
PRESSEMITTEILUNG 04/18, Luxemburg, 18 Januar 2018
Schlussanträge des Generalanwalts in der Rechtssache C-528/16

Die ‚GMO Directive'1 regelt die absichtliche Freisetzung in die Umwelt von genetisch veränderten Organismen (GVO) und deren Inverkehrbringen in der EU. Bestimmtes, die von dieser Richtlinie erfassten Organismen muss nach einer Umweltverträglichkeitsprüfung genehmigt werden. Sie unterliegen auch die Rückverfolgbarkeit, Kennzeichnung und Überwachungspflichten. Die Richtlinie nicht, jedoch, erhalten durch bestimmte Verfahren der genetischen Veränderung von Organismen anwenden, wie Mutagenese (‚Die Mutagenese Befreiung‘). Im Gegensatz zu Transgene, Mutagenese nicht, allgemein gesagt, birgt die Insertion von Fremd-DNA in einen lebenden Organismus. Es tut, jedoch, beinhalten eine Veränderung des Genoms eines lebenden Spezies. Die Mutagenese-Techniken haben es möglich gemacht Saatgutsorten mit Elementen zu entwickeln, resistent gegen ein selektives Herbizid.
Confédération paysanne ist ein Französisch landwirtschaftlichen Vereinigung die Interessen der Kleinbauern zu verteidigen. Zusammen mit acht anderen Verbänden, es hat eine Klage vor dem Conseil d'État gebracht (Staatskanzlei, Frankreich) um die Französisch Verordnung zur Umsetzung des GVO Richtlinie2 anfechten. Sie argumentieren, dass Mutagenesetechniken im Laufe der Zeit entwickelt haben,. Vor der Einführung der GMO-Richtlinie 2001, nur konventionelle oder statistische Methoden der Mutagenese wurden in vivo auf ganze Pflanzen angewendet. Anschließend, technischer Fortschritt hat wie gezieltes Mutagenese-Verfahren zur Entstehung von Mutagenesetechniken geführt, die eine genaue Mutation in einem Gen aktivieren, um zu erhalten, beispielsweise, nur ein Produkt resistent gegen bestimmte Herbizide. Für Bauer Bund und anderen Verbänden, die Verwendung von Herbizid-resistenten Saatgutsorten durch Mutagenese erhalten birgt das Risiko einer erheblichen Schaden für die Umwelt und die menschliche und tierische Gesundheit.
In diesem Zusammenhang, Der Gerichtshof wird von der Französisch Conseil d'État ersucht, den genauen Umfang der GVO-Richtlinie zu klären, insbesondere der Bereich, Gründe und Auswirkungen der Mutagenese Befreiung, und seine Gültigkeit zu überprüfen. Das Gericht wird auch, um anzuzeigen, eingeladen, welche Rolle der Lauf der Zeit und sich entwickelnden technischen und wissenschaftlichen Erkenntnisse sowohl im Hinblick auf rechtliche Auslegung und die Beurteilung der Gültigkeit der EU-Gesetzgebung spielen, mit dem Vorsorgeprinzip in Einklang gebracht.
In der heutigen Stellungnahme, Generalanwalt Michal Bobek hält zunächst, dass ein Organismus durch Mutagenese erhalten wird, kann ein GVO sein, wenn sie die materiellen Kriterien erfüllt im GVO Richtlinie3 festgelegt. Er stellt fest, dass die Richtlinie nicht die Insertion von Fremd-DNA erfordert in einem Organismus, um für letzteres als GMO zu charakterisierenden, sondern nur sagt, dass genetisches Material so verändert worden ist, natürlicherweise nicht vorkommt. Der offene Charakter dieser Definition können durch andere Verfahren als Transgene erhalten Organismen unter dem Begriff eines GVO fallen. Weiter, es wäre unlogisch, bestimmte Organismen durch Mutagenese von der Anwendung der Richtlinie erhalten zu befreien, wenn diese Organismen nicht als GVO in erster Linie charakterisiert werden.
Der Generalanwalt prüft dann, ob die Mutagenese Befreiung in der GVO-Richtlinie vorgesehen soll alle Techniken der Mutagenese oder nur einige Techniken bedeuten. Laut ihm, die einzige relevante Unterscheidung, die in Ordnung gemacht werden soll, den Umfang der Mutagenese Freistellung zu klären, ist die Einschränkung in Anhang I B der GVO-Richtlinie festgelegte, nämlich, ob die Technik ‚die Verwendung von rekombinanten Nukleinsäuremolekülen oder GVO andere als die durch Mutagenese oder Zellfusion von Pflanzenzellen von Organismen produziert beinhaltet, das genetische Material durch traditionelle Züchtungsverfahren austauschen‘. Daraus folgt, dass Mutagenesetechniken befreit ist von den Verpflichtungen der GVO-Richtlinie vorgesehen, dass sie die Verwendung von rekombinanten Nukleinsäuremolekülen oder GVO andere als die nicht durch eine oder mehrere der in Anhang I B aufgeführten Verfahren hergestellt beinhalten.
Der Generalanwalt weist darauf hin, dass weder der historische Kontext noch die interne Logik der GVO-Richtlinie die Behauptung stützen, dass die Unionsgesetzgeber nur sichere Mutagenesetechniken befreien sollte, wie sie in stand zurück 2001. Er ist der Ansicht, dass eine allgemeine Kategorie der Bezeichnung ‚Mutagenese‘ logisch all diese Techniken umfassen sollte, die, im gegebenen Augenblick relevant für den Fall in Frage, als Teil dieser Klasse verstanden, einschließlich aller neuen.
Nächste, Der Generalanwalt prüft, ob die Mitgliedstaaten tatsächlich weiter gehen könnten als die GVO-Richtlinie und entscheiden Organismen durch Mutagenese zu unterziehen, entweder auf die Verpflichtungen der Richtlinie oder zu rein nationalen Vorschriften festgelegt. Er ist der Auffassung, dass durch die Mutagenese Befreiung Einfügen, die EU-Gesetzgeber wollen nicht, dass die Angelegenheit auf EU-Ebene regeln. Entsprechend, dass Raum bleibt unbewohnt und, vorausgesetzt, dass die Mitgliedstaaten ihre gesamten EU-Recht Verpflichtungen nachkommen, sie können durch Mutagenese im Hinblick auf Organismen erhalten Gesetze erlassen.
In Bezug auf die Gültigkeit der Mutagenese Befreiung, Der Generalanwalt stellt fest, dass der Gesetzgeber seine Regelung verpflichtet ist, zu halten vernünftigerweise auf dem neuesten Stand. Diese Pflicht wird von entscheidenden Bedeutung in Bezug auf diese Bereiche und das Vorsorgeprinzips behandelten Themen, so dass die Gültigkeit einer EU-Recht Maßnahme wie die GVO-Richtlinie ist nicht nur im Hinblick auf die Fakten und Wissen beurteilt werden, da sie zum Zeitpunkt des standen Annahme dieser Maßnahme, sondern auch auf die Pflicht im Hinblick auf halte Rechtsvorschriften vernünftigerweise auf dem neuesten Stand.
Jedoch, Der Generalanwalt sieht keinen Grund von der allgemeinen Pflicht abzuleiten Gesetzgebung zu aktualisieren (in diesem Fall durch das Vorsorgeprinzip verstärkt) welche die Gültigkeit der Mutagenese Befreiung beeinträchtigen könnten.

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